|
Gigazon ist im Rahmen des Vertragszwecks berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen.
Gigazon ist insbesondere berechtigt, Teilnehmerdaten:
- im Rahmen der von Gigazon vorgenommenen Dienstleistungen zu veröffentlichen und weiterzuleiten,
- im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen den berechtigten Stellen mitzuteilen, und
- in anderen Fällen mit Zustimmung des Teilnehmers weiterzugeben.
- Nutzer die sich freiwillig registriert haben (Punkt 3 AGBs) erteilen GiGAZON bis auf Widerruf das uneingeschränkte Recht, laufend Newsletter und Informationen per Email an die bei der Anmeldung vermerkte Email-Adresse zu senden. Dies gilt somit als ausdrücklicher Wunsch des Nutzers. Diese Zustimmung erteilt ein Nutzer mit der Akzeptanz der AGBs unter besonderen Bedingungen auch den mit GiGAZON kooperierenden Partnern.
- Texte, Bilder und sonstige Daten, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von GiGAZON kopiert und verwendet werden.
|